20th August 2010

Econophone/Tele2 AGB-Änderung ungültig

Eine Dokumentation von schlechten Erfahrungen mit Econophone/Tele2 im Zusammenhang mit einer ausserterminlichen ADSL-Kündigung.

Versteckte Verschlechterung der Vertragsbedingungen

Im August 2007 hat Econophone/Tele2 mittels AGB-Änderung versucht, eine Verschlechterung der Vetragsbedingungen für bestehende ADSL-Kunden einzuführen. Die Kunden wurden schriftlich über die AGB-Änderung orientiert, jedoch in irreführender Weise und insbesondere ohne expliziten Hinweis auf die Verschlechterung der Vertragsbedingungen. Das widerspricht in der Schweiz geltenden Rechtsgrundsätzen und ist so nicht statthaft.

Die veränderten Vertragsbedingungen brauchen Sie als Kunde nicht zu akzeptieren. Für Sie gelten die bisherigen AGB, auch wenn Econophone/Tele2 das Gegenteil behauptet.

Dieser Meinung ist auch die Presse:

Ferner scheint Econophone/Tele2 einen äusserst schlechten Kundendienst zu haben: Auch mehrmalige schriftliche und mündliche Anfragen in dieser Sache wurden gar nicht oder nur sehr unzureichend beantwortet. Bei Schlussabrechnungen wurde eine Rechnung gestellt, ohne in einer Detailaufstellung die Zusammensetzung des Betrages aufzuzeigen. Unaufmerksame Kunden merken so gar nicht, dass Teile des Betrages so nie vertraglich vereinbart wurden (z.B. Penalty bei ausserterminlichen Kündigung). Derartiges erfährt man als Kunde erst bei telefonischem Nachfragen (falls überhaupt).

Inkassounternehmen mit ungesetzlichen Methoden

Econophone/Tele2 arbeitet mit der Firma IS Inkasso Service GmbH aus Rheineck zusammen. Die IS Inkasso arbeitet mit ungesetzlichen Methoden. Es wird versucht, Gebühren mit juristisch klingenden Bezeichnungen auf die (angeblichen) Schuldner abzuwälzen, obwohl dies durch Art. 27 Abs. 3 SchKG explizit nicht statthaft ist:

  • Erhebungskosten Inkassobüro
  • Allgemeine Bearbeitungsgebühr
  • Kontoführungsgebühr
  • Kosten für das Mahnschreiben

Solche Gebühren entbehren jeder Rechtsgrundlage. Die IS Inkasso Service GmbH war in der Vergangenheit aus diesem und anderen Gründen auch schon in der Presse:

Ungesetzliche Inkasso-Gebühren brauchen Sie nicht zu akzeptieren.

Frühere schlechte Erfahrungen

Im April 2007 wurde der Port 25/tcp/outbound gesperrt, ohne Fix-IP-Kunden vorgängig über diese Tatsache zu orientieren. Kunden, welche einen eigenen Mailserver betrieben, wurden damit hart vor den Kopf gestossen. Auch wenn diese Massnahme im globalen Kampf gegen Spam von Botnetzen absolut Sinn macht, müsste sie bei Kunden mit statischer IP deaktivierbar sein. Es versteht sich von selber, dass die Kunden vorgängig darüber informiert werden müssten.

Es gibt im Netz ganz amüsante Berichte zu Erfahrungen mit Tele2 in diesem Zusammenhang:

Disclaimer

Auch wenn die obenstehenden Aussagen von mehreren konsultierten Juristen so geteilt werden, sollten Sie im Zweifelsfall selber juristischen Rat einholen. Der Autor dieser Zeilen ist nicht Jurist; bitte betrachten Sie den Inhalt dieser Seite als Meinungsäusserung eines einigermassen gut informierten Laien.

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