Econophone/Tele2 AGB-Änderung ungültig
Eine Dokumentation von schlechten Erfahrungen mit Econophone/Tele2 im Zusammenhang mit einer ausserterminlichen ADSL-Kündigung.
Versteckte Verschlechterung der Vertragsbedingungen
Im August 2007 hat Econophone/Tele2 mittels AGB-Änderung versucht, eine Verschlechterung der Vetragsbedingungen unter anderem bei den DSL-Produkten (ADSL) einzuführen. Die Kunden wurden schriftlich über die AGB-Änderung orientiert, jedoch in irreführender Weise und insbesondere ohne Hinweis auf die Verschlechterung der Vertragsbedingungen. Das widerspricht in der Schweiz geltenden Rechtsgrundsätzen und ist so nicht statthaft.
Die veränderten Vertragsbedingungen brauchen Sie als Kunde nicht zu akzeptieren. Für Sie gelten die bisherigen AGB, auch wenn Econophone/Tele2 das Gegenteil behauptet.
Dieser Meinung ist auch die Presse:
Ferner hat Econophone/Tele2 einen äusserst schlechten Kundendienst: Auch mehrmalige schriftliche und mündliche Anfragen werden gar nicht oder nur sehr unzureichend beantwortet. Bei Schlussabrechnungen wird dem Kunden eine Rechnung gestellt, ohne in einer Detailaufstellung die Zusammensetzung des Betrages aufzuzeigen. Unaufmerksame Kunden merken so nicht, dass Teile des Betrages so gar nie vereinbart wurden (z.B. Penalty bei ausserterminlichen Kündigung). Derartiges erfährt man als Kunde erst bei telefonischem Nachrfragen (falls überhaupt).
Inkassounternehmen mit ungesetzlichen Methoden
Econophone/Tele2 arbeitet mit der Firma IS Inkasso Service GmbH aus Rheineck zusammen. Die IS Inkasso arbeitet mit ungesetzlichen Methoden. Es wird versucht, Gebühren mit absurden Bezeichnungen auf die (vermeintlichen) Schuldner abzuwälzen, obwohl dies durch Art. 27 Abs. 3 SchKG explizit nicht statthaft ist:
- Erhebungskosten Inkassobüro
- Allgemeine Bearbeitungsgebühr
- Kontoführungsgebühr
- Kosten für das Mahnschreiben
Solche Gebühren entbehren jeder Rechtsgrundlage. Die IS Inkasso Service GmbH war in der Vergangenheit aus diesem und anderen Gründen auch schon in der Presse:
- saldo 10/2000: Garantie-Versand – Ungesetzliche Inkasso-Methoden
- K-Tipp 17/2006: Falsche Mahnung zurückgezogen
Ungesetzliche Inkasso-Gebühren brauchen Sie nicht zu akzeptieren.
Frühere schlechte Erfahrungen
Im April 2007 wurde der Port 25/tcp/outbound gesperrt, ohne Fix-IP-Kunden vorgängig über diese Tatsache zu orientieren. Kunden, welche einen eigenen Mailserver betreiben, wurden damit hart vor den Kopf gestossen. Auch wenn diese Massnahme im globalen Kampf gegen Spam von Botnetzen absolut Sinn macht, müsste sie bei Kunden mit statischer IP deaktivierbar sein. Es versteht sich von selber, dass die Kunden vorgängig darüber informiert werden müssten.
Es gibt im Netz ganz amüsante Berichte zu Erfahrungen mit Tele2 in diesem Zusammenhang:
Disclaimer
Auch wenn die obenstehenden Aussagen von mehreren konsultierten Juristen so geteilt werden, sollten Sie im Zweifelsfall selber juristischen Rat einholen. Der Autor dieser Zeilen ist nicht Jurist; bitte betrachten Sie den Inhalt dieser Seite als Meinungsäusserung eines gut informierten Laien.




